Diese Entwicklung eröffnet dabei rechtliches Neuland durch die zunehmende Problematik der optischen Belastung freier Landschaften, die ansonsten baulich nicht beansprucht sind.
Die Person könnte im dritten oder vierten Jahrhundert vom Gouverneur der römischen Provinz ermutigt worden sein, auszuwandern, um Neuland zu erschließen und dieses zu kultivieren.
Er fordert hier u. a., dass pflanzenbauliche Forschung vor allem wissenschaftliches Neuland betreten müsse, auch wenn unvermeidliche Irrwege damit verbunden sein könnten.