Erkennt ein Arzt eine Glaskörperabhebung, so ist er nach deutschem Recht verpflichtet, seinen Patienten über die Gefahr der Netzhautablösung zu unterrichten.
Bei andauernder Blutung in den Glaskörper oder einer Netzhautablösung mit Membranbildung ist eine Entfernung des Glaskörpers (Vitrektomie) mit Ausschälung des Blutes angezeigt.