Hinzu kommen für Mitglieder in landrätlichen Kommissionen bei ganztägigen Sitzungen 160 Franken, bei halbtägigen Sitzungen 105 Franken; Kommissionspräsidenten erhalten eine Zulage von 78 Franken.
Danach gab es einen vom Volk gewählten Rat der Stadt (anfangs noch nach dem britischen Mehrheitswahlrecht gewählt), dessen Mitglieder man als Stadtverordnete bezeichnet.
Alle Mitglieder der Gesellschaft mussten sich an der Produktion für das Lebensnotwendige beteiligen, so dass sich keine Klasse bilden konnte, die sich die Mehrarbeit der anderen hätte aneignen können.
Der Schulpräsident und der Ressortvorsteher Bau, Verkehr, Umwelt sind von Amtes wegen Mitglieder der Exekutive; sie sowie der Stadtpräsident sind vollamtlich tätig, die übrigen Mitglieder zu einem 25-%-Pensum.