Die Länderrisikoprämie ist der Zinsaufschlag bei Krediten oder Anleihen, der sich am Markt aufgrund der zusätzlichen landesspezifischen Risiken des Landes des Schuldners ergibt.
Sind Verwaltungsakte einer Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe von einer Landes- oder Kommunalbehörde durchzusetzen, so finden die Verwaltungs-Vollstreckungsgesetze der Länder Anwendung.
In dem durch den neuen Wellenbrecher besser geschützten Hafen kehrte bald die alte Betriebsamkeit ein, und er blieb das wichtigste Fischereizentrum des Landes.