Als Marktakteure treten dabei sowohl Großinvestoren (z. B. Zentralbanken aller Länder, internationale Großbanken und Unternehmen) als auch Kleinanleger auf.
Unter Anderem wurde befürchtet, dass die Lockerung von Anlegerschutzbestimmungen Kleinanleger und unerfahrene Anleger der Gefahr von Anlagebetrug aussetzt.
Als Volksaktien bezeichnet man Aktien, die meistens im Zuge einer (Teil-)Privatisierung eines Unternehmens bei der Erstemission gezielt an Kleinanleger verkauft werden.
Ein direkter Zugang zum Interbanken-Handel und zum Währungstermingeschäftsmarkt ist für Kleinanleger jedoch nicht möglich, da die gehandelten Volumina zu groß sind.