Bei der Grundversorgung für das Alter bedeutet die Möglichkeit eines wesentlich schlechteren Ergebnisses, bis hin zum Kapitalverlust, eine Gefährdung der Lebensgrundlage im Alter.
Bei letzterem handelt es sich um Kapitalgewinne oder Kapitalverluste, die bis zum Verkauf der Anlage nicht verwertet bleiben, sondern erst mit dem Verkauf realisiert werden.
Die Gesetzesbegründung beklagte, dass „der Großkredit in allen Zweigen des Kreditgewerbes übertrieben gepflegt“ werde und deshalb eine Quelle für Kapitalfehlleitungen und Kapitalverluste darstelle.