Dieser Beschluss kann als Gründung der Aktiengesellschaft mit dem Grundkapital von 85'000 Franken (eingeteilt in 850 Namensaktien zu 100 Franken) angesehen werden.
Die Leitung der Sternwarte oblag von 1936 bis 2008 der Volkshochschule, deren Stiftungsrat das Grundkapital für die Gründung der neuen Betreibergesellschaft zur Verfügung gestellt hat.