Das Ziel des Vereins war laut Satzung „ein näheres Aneinanderschließen der Zöglinge des Gewerbeinstituts, theils zur gegenseitigen Belehrung, theils zur gesellschaftlichen Unterhaltung“.
Diese Antikensagas dienten der Unterhaltung und der Belehrung über das kontinentaleuropäische Bildungsgut für ein Publikum, das des Lateinischen nicht mächtig war.
Beschuldigten- und Betroffenenvernehmungen sind im Strafprozess als Beweis nicht verwertbar, wenn die erforderlichen Belehrungen nicht stattgefunden haben, § 252 StPO.
Außerdem gibt es noch die Anhörung, Belehrung, Rüge, der zeitweilige Ausschluss von freiwilligen Vergünstigungen (Gratifikation), Degradierung und als schwerste Form der Disziplinarmaßnahme die Abmahnung.