Wie sämtliche Bankguthaben unterliegen auch Tagesgeldkonten bei deutschen Kreditinstituten mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung und häufig darüber hinaus der freiwilligen Einlagensicherung einzelner Bankenverbände.
Eine Auszahlung vermindert den Zahlungsmittelbestand (Kassenbestand, Bankguthaben, Schecks), aber nicht notwendigerweise auch das Geldvermögen, zu dem auch kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten gehören.