Nach seinen herausgeschmuggelten Tagebuchnotizen befanden sich 115 Personen in Untersuchungshaft, dazu kamen 11 Suspensionen, 27 Redeverbote und 34 Ausweisungen.
Das Wiedereinreiseverbot gilt bei Ausweisungen sowie „vollzogenen“ Abschiebungen, nicht hingegen im Fall einer bloßen Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei anschließender freiwilliger Befolgung der Ausreisepflicht.
Ausweislich der amtlichen Begründung des Regierungsentwurfs wurden bereits in der Vergangenheit bei einem Großteil der Ausweisungen die Anforderungen der Ermessensausweisung zugrunde gelegt.