Die Abkehr vom Amtsgeheimnis führt dazu, dass Informationsersuchen dritter Personen, die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind, künftig nicht einfach pauschal zurückgewiesen werden können.
Nach der Nationalratswahl kündigte die Regierung im neuen Arbeitsprogramm an, das Amtsgeheimnis unter Berücksichtigung des Grundrechts auf Datenschutz, ersetzen zu wollen.
Ursprünglich bezeichnete das Sozialgeheimnis ein besonderes Amtsgeheimnis, das den Sozialleistungsträgern gegenüber ihren Versicherten und Leistungsempfängern oblag.