Öffentliche Urkunden werden von Behörden im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse oder von einem Notar innerhalb dessen Geschäftsgebiets in der vorgeschriebenen Form errichtet.
Im engeren Sinne wurden als Archonten vor allem Personen bezeichnet, die über Amtsbefugnisse verfügten und diese wahrnahmen, wie etwa Statthalter sowie die Vorsteher kaiserlicher oder kirchlicher Verwaltungsbüros.
Der Generalgouverneur ist ein symbolischer und nomineller Oberverwalter, dessen Amtsbefugnisse aufgrund Gewohnheitsrecht mit Verfassungsrang und Präzedenzfällen eingeschränkt sind.