Zur allgemeinen Überraschung teil der Polizist mit, dass er dem Angeklagten seine Verletzung nicht übelnehme, denn er selbst hätte in dessen Situation vermutlich ebenso gehandelt.
Aus diesem Brief geht hervor, dass die naive Meinung des Rates war, dass man nur die Sache des reinen Evangeliums vertrete und der Kaiser ihnen das wohl kaum übelnehmen könnte.