Der Unterschied zwischen dem Zillmerbeitrag und dem vertraglichen Beitrag ist der Kostenzuschlag im Beitrag, der etwa den erwarteten zukünftigen (laufenden) Kosten entspricht.
Auch bei der Berechnung der Deckungsrückstellung sind die unvermeidlichen zukünftigen Betriebsaufwendungen zu berücksichtigen und daher enthalten auch die Rechnungsgrundlagen der Deckungsrückstellung Kostenzuschläge in vorsichtig bestimmter Höhe.
Dieses Weglassen des Kostenzuschlags und der zukünftigen Kosten ist die eigentliche mathematische Sicht und wird als implizite Berücksichtigung der Kosten bezeichnet.
Wechseln Versicherte im Basistarif von einem zu einem anderen Versicherungsunternehmen, ändert sich durch die Anrechnung der übertragbaren Alterungsrückstellung – abgesehen von unternehmensspezifischen Kostenzuschlägen – nichts an der Beitragshöhe.
Sind die eingerechneten Kostenzuschläge nicht ausreichend, um die tatsächlich erwarteten künftigen Aufwendungen zu decken, so ist die Berechnung der Deckungsrückstellung mit entsprechend höheren Kostensätzen durchzuführen.
Insofern unterscheiden sich die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation von denen der Deckungsrückstellung, da die Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation meist höhere Kostenzuschläge vorsehen, die nicht für die laufende Verwaltung benötigt werden.
Die bei der Beitragsberechnung hierfür vorgesehenen Beitragsteile werden als Kostenzuschläge bezeichnet und diese sind Teil der Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.