Die Einhaltung des danach abgestimmten Sicherheitskonzepts kann als Auflage in die Genehmigung oder die Erlaubnis, welche als Bescheid erteilt wird, aufgenommen werden.
Die Genehmigung regelt insbesondere den Abbaubetrieb, den Abbau der nicht kontaminierten und der kontaminierten Anlagenteile und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen.