Gerechtigkeitstheorien dienen der systematischen Bestimmung, was Gerechtigkeit ist und der Begründung, wie Gerechtigkeit in einer gesellschaftlichen Ordnung wirksam werden soll.
Damit übernimmt es auch neben seiner offiziellen Bestimmung als Entscheidungsträger für Regierung und Verwaltung die gleiche Rolle für die allgemeine Bevölkerung.
Insbesondere aus den Bestimmungen der §§ 11 und 13, dass keine „Städte“ aufgenommen werden sollen, ergebe sich, dass es nicht um Migrationsbewegungen gehe.