Als Beauftragter für Biologische Sicherheit muss man entsprechende Ausbildungsnachweise vorlegen und bei der zuständigen Überwachungsbehörde von der Laborleitung namentlich benannt werden.
Von 1975 bis 1996 war er Generalsekretär für die Diözesanpastoral sowie bischöflicher Beauftragter für die Berufungen, Priesterseminare und das Laienapostolat.