In besonders schweren Fällen wird Widerstand gegen bzw. tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Diese Regel besagt, dass es allen Marktteilnehmern untersagt ist zu streiten bzw. sich tätlich auseinanderzusetzen; sie dient dem – bereits erwähnten – Marktfrieden.
Typische Ursachen für diese Traumata sind Verkehrsunfälle (Auto, Motorrad, Fahrrad), Sportunfälle, tätliche Auseinandersetzungen (sehr häufig Fußtritte), Fall aus größerer Höhe und Stürze.