Aufgrund der Organisation der Bezirkshauptmannschaft als monokratische Behörde kommen dem Bezirkshauptmann selbst alle Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft zu, die er dann an die anderen Bediensteten delegieren kann.
Entsprechend den Gemeinden haben auch die Landkreise, höheren Kommunalverbände, die Zweckverbände, die Verwaltungsgemeinschaften und Stadt-Umlandverbände eine zentrale Gemeindevertretung und eine monokratisch oder kollegial organisierte Verwaltungsleitung.