Den Gegebenheiten einer modernen technisierten Armee angepasst hat das eigentliche Exerzieren, der Formaldienst, für den Gefechtsdienst an Bedeutung verloren.
Auf diesen wurden auch militärischen Verrichtungen nachgegangen, so wurde dort exerziert und zeitweilig haben auch Soldatenunterkünfte auf dem Platz gestanden.
Innerhalb der ersten Friedensjahre nach den napoleonischen Kriegen entstanden neue Reglements für das Militärgerichtwesen, das Exerzieren sowie die Verwaltung und die Disziplinarstrafen und deren Anwendung.
Geübt wurden Kompanieschule (Exerzieren, Salutieren), Gewehrkenntnis, Patrouillen- und Relaisdienst (Nachrichtenübermittlung), Marschübungen, Gefechts- und Schiessübungen.
Das unablässige Exerzieren hatte die Temposteigerung aller Handgriffe und Formationsabläufe zum Ziel, insbesondere die Beschleunigung der Gefechtsmanöver in Formation und die Erhöhung der Schusskadenz.
Im Zeitalter des Absolutismus hatten die stehenden Heere der einzelnen Länder durch unaufhörlichen Drill und jahrelanges Exerzieren eine hohe Manövrierfähigkeit erhalten.