Die Kompetenzfelder erstrecken sich von der Forschung und Wissenschaft über die Begutachtung und Ausbildung bis hin zur fachdienstlichen Führung der Fliegerärzte.
Besteht für die staatliche Verwaltung ein Ermessensspielraum oder ein Beurteilungsspielraum, so erstreckt sich der Gleichheitssatz auf die sogenannte Selbstbindung der Verwaltung.