Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen.
Darüber hinaus kann von der Behörde nach Durchführung eines formalen Verfahrens bei besonders schweren, im Gesetz aufgezählten Übertretungen von Verkehrsvorschriften oder auch aus gesundheitlichen Gründen die Lenkberechtigung entzogen werden.
Als Voraussetzung für eine Anordnung und Vorladung zum Verkehrsunterricht fordert der StVO lediglich die Tatsache, dass von der vorzuladenden Person die Verkehrsvorschriften nicht beachtet wurden.
In Maßen kann somit ein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit etc.) strafrechtlich bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlich gerechtfertigt sein.
Die Administrativmassnahmenbehörde befasst sich mit den Führerausweisinhabern, die sich nicht an die Verkehrsvorschriften halten oder deren Fahreignung aus anderen Gründen fraglich ist.