Im Jahr 2009 sind für alle öffentliche Verkehrsmittel (Bahn- und Buslinien, Ortsverkehr und Schifffahrtslinien) rund 12,5 Millionen Kilometer an Leistung geplant.
Beispielhaft gibt es Anordnungen, dass ein Beamter seinen Wohnsitz so nehmen muss, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs die Dienststelle erreichen kann.
Auch von Fahrgästen in öffentlichen Verkehrsmitteln wird eine Selbstrettung erwartet, da man nicht ohne weiteres zeitnah alle Fahrgäste eines Zuges abtransportieren kann.