Um ihre Glaubwürdigkeit als relevante Verbraucherinformation zu wahren, sollten solche Informationsquellen möglichst unabhängig, also nicht durch den Verkauf eigener Produkte getrieben sein.
Das deutsche Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation, kurz Verbraucherinformationsgesetz soll die Verbraucherrechte stärken und entscheidend verbessern.
Er erarbeitet Handlungsempfehlungen für die Verbraucherpolitik und die Verbraucherinformation und überprüft verbraucherpolitische Instrumente und Maßnahmen.
Im Bereich des Lebensmittelrechts beschäftigt sich der Ausschuss insbesondere mit den gesetzlichen Vorschriften bei der Herstellung von Nahrungsmitteln und mit der Verbraucherinformation auf Lebensmitteln.
Reportagen, Verbraucherinformationen usw. können bis zu einem Jahr im Internet abrufbar sein; unterhaltende Programme ein halbes Jahr und Sport nur 24 Stunden.