Allerdings wurde der Vater wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die aber auf die vorangegangene Untersuchungshaft vollständig angerechnet wurde.
Wie die meisten Angeklagten erhielt er eine Haftstrafe von 15 Monaten Festungshaft auferlegt, wobei ihm die erlittene Untersuchungshaft angerechnet wurde.
Die Kosten des Verfahrens wurden vom Bund übernommen und Knoblauch wurde eine Genugtuungssumme für die ungerechtfertigte Untersuchungshaft und die überlange Unterschuchungsdauer zugesprochen.