Betreuungszeiten von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr und lediglich 25 Schließtage im Jahr innerhalb der gesamten Einrichtung sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.
Darüber hinaus wurde die Liste um das Kriterium maximaler Schließtage ergänzt: Diese durften nunmehr fünf Wochen im Jahr (= der Urlaubsanspruch unselbstständig Beschäftigter) nicht überschreiten.