Hier blieben zudem die Namen (ausschließlich) der ausländischen Empfänger gegenüber dem Finanzamt vertraulich, um eine mögliche Strafverfolgung, eventuell beantragt durch ausländische Kläger, zu vereiteln.
1946 wird er als Vorsitzender eines Entnazifizierungs-Prüfungsausschusses eingesetzt und wirkt als öffentlicher Kläger nach Verkündung des Befreiungsgesetzes.
Die Kläger seien also nicht darauf angewiesen, ein amerikanisches Gericht anzurufen (was ausnahmsweise zur Zuständigkeit amerikanischer Gerichte führen könnte).