In der Verfassung steht wörtlich: „(...) insofern die Gesamtzahl der Jastimmen aus beiden Sprachgruppen zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erreicht“.
3) wird zur Kürzung der Legislaturperiode die qualifizierte Zwei-Drittel-Mehrheit bezogen auf die möglichen Stimmen (460) benötigt, sodass mindestens 307 Jastimmen erforderlich sind.