Bei der Renovierung der Kirche im Jahr 1965 wurde die Durchschrift einer Beschwerde des damaligen Pfarrers über den Zustand der Kirche an die Behörde gefunden.
Bei Bezahlung vor Ort wird das Original dem Beanstandeten nach dem Ausfüllen ausgehändigt und die Durchschrift wird zusammen mit dem eingehobenen Betrag bzw. dem Einzahlungsbeleg an die Behörde abgeliefert.
Sie kann mit Durchschrift geschrieben werden, so dass die Kopie eines Schriftstückes erhalten werden kann, was nicht mit Zeichen möglich ist, die sich auch durch Druck unterscheiden.
Über Bareinzahlungen erhält der Kunde eine Quittung (Durchschrift des Einzahlungsbelegs), nur bei Bareinzahlungen auf das Sparbuch ersetzt der darin angebrachte maschinelle Quittungsdruck den Beleg.
Lediglich Angabe und/oder Konzept, das jetzt auch Entwurf genannt wurde, konnten wegfallen oder wurden durch Durchschriften und Durchschläge (Schreibmaschine) ersetzt.