Erst eine solche Untersuchung führt schließlich zur annähernd hundertprozentigen Bestätigung oder zum annähernd sicheren Ausschluss einer kindlichen Chromosomenaberration.
Der generelle Ausschluss der Funktion als „letzte Zuflucht“ erscheint einigen Forschern deshalb problematisch, zumal es auch einige historisch belegbare Beispiele für diese Reduitfunktion gibt.
Zum Beispiel ähnelt sich die Kleidung, die Pflicht zur Rasur, der Ausschluss aus der Gemeinschaft bei Regelbruch, oder die gemeinsame Mahlzeit zweimal täglich.
Darin wurde u. a. festgestellt: „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Dienste und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss“.