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I . ọ̈ffentlich [ˈœfəntlɪç] PRZYM.

II . ọ̈ffentlich [ˈœfəntlɪç] PRZYSŁ.

1. öffentlich (nicht geheim):

2. öffentlich (allgemein zugänglich):

3. öffentlich (bekannt):

Przykłady jednojęzyczne (niezredagowane i niesprawdzone przez PONS)

niemiecki
Neben der individuellen Lösung Mietwagen existiert auf der Insel auch ein Öffentlicher Personennahverkehr.
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Diese Tatsache zeigt sich deutlich in der verstärkten Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte und dem Entstehen öffentlicher Einrichtungen (z. B. Gasthöfe, Fussballplatz, Gruppenunterkunft).
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Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst.
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Vielmehr werde es von den Filmeherstellern vor allem für Wahrnehmung ihrer Rechte bei öffentlicher Vorführung (Sexkino) und die Vermietung (DVD) eingesetzt.
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Die Forderungen der Demonstranten lauteten: Öffentlicher Zugang zu den Ermittlungsakten.
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Die private Liquiditätsrechnung ist aufgebaut wie ein öffentlicher Haushalt, bei dem sich die Einnahmen und Ausgaben gegenüber stehen.
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Er verweist auf die Absurdität bestimmter Gesetze und die Funktionsstörung öffentlicher Institutionen.
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Steinhaus kann auf dieser Route mit dem Privatwagen oder mittels öffentlicher Verkehrsmittel erreicht werden.
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Für den Bereich öffentlicher Lasten ist die vorherige Eintragung einer Zwangshypothek entbehrlich.
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In Forschung und Lehre befasst sie sich mit öffentlichen Diskursen und öffentlicher Meinungsbildung und untersucht die Rolle von etablierten Massenmedien und Online-Kommunikation in diesem Prozess.
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