Im übertragenen Sinn werden mit Tafelsilber oft bestimmte wertvolle, in der Not veräußerbare Teile des Eigentums einer Person oder Institution bezeichnet.
Die Institute mussten eine „marktübliche Vergütung“ (veräußerbare Gegenleistungen, z. B. Aktien) oder „angemessene Verzinsung“ an den Fonds als Gegenleistung entrichten.
Mit Handgemahl bezeichnete man im Mittelalter zumeist ein nicht veräußerbares Gut, von dem ein freier Mann seine Herkunft und vermutlich auch seinen Namen ableitete.
Anteile an geschlossenen Fonds waren aufgrund der Fondskonzeption (Laufzeit in der Regel über 10 Jahre) und eines fehlenden Nachfragemarktes lange Zeit nur schwer veräußerbar.