Ein Staat, der in Bezug auf ein Vertragswerk einen unzulässigen Vorbehalt äußert, soll durch den Depositar zunächst auf die Unzulässigkeit hingewiesen werden.
In diesem Falle kann die Unzulässigkeit der Verteidigung auch eintreten, wenn das Verfahren schon fortgeschritten ist, etwa durch Verbindung mehrerer Verfahren.
In der Einwanderungspolitik fordert sie unter anderem die Unzulässigkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und Vorzugsbedingungen für die Rückkehr ethnischer Ukrainer aus der Emigration.
Tut es das nicht, wird die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt: Dieses verwirft die Beschwerde bei Unzulässigkeit oder weist sie bei Unbegründetheit zurück.