Der Verwaltungsfachmann war in den 1920er Jahren mehrfach als Reichskanzler im Gespräch, bevor er 1931/32 und 1934/35 das Amt des Reichskommissars für Preisüberwachung innehatte.
Noch im Jahr 1975 beschloss das Parlament aufgrund anhaltend hoher Teuerungsraten, die Preisüberwachung bis Ende 1978 mit veränderten Kompetenzen weiterzuführen.
Parlament und Bundesrat unterbreiteten der Bevölkerung zusätzlich zur Initiative einen Gegenvorschlag, der eine Preisüberwachung nur in Zeiten hoher Teuerung vorsah.
Seine Zuständigkeiten im Landtag waren in der Zeit von 1979 bis 1982 u. a. Naturschutz, Gesundheitswesen, Preisüberwachung und Gemeindeangelegenheiten.