Verletzt der Dienstherr schuldhaft die ihm obliegende Fürsorgepflicht, so steht dem Beamten neben dem Anspruch aus Amtspflichtverletzung ein verschuldensabhängiger Schadenersatzanspruch zu.
Hierbei handelt es sich um einen deliktischen Schadensersatzanspruch, der die öffentliche Hand zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch eine schuldhafte Amtspflichtverletzung verursacht werden.
Er setzt voraus, dass das konkrete Verhalten desjenigen Amtsträgers, der die im Haftungsprozess zu beurteilende Amtspflichtverletzung begangen hat, Gegenstand kollegialgerichtlicher Billigung gewesen ist.
Zu Weitnauers weiteren Veröffentlichungen gehören Die Haftung aus Amtspflichtverletzungen (1956), Das Londoner Schuldenabkommen und seine Ausführung (1956), Das Atomhaftungsrecht in nationaler und internationaler Sicht (1964), Bergbau und öffentliche Verkehrsanstalten.