Nicht zustimmungspflichtig sind humanitäre Hilfsdienste und Hilfeleistungen im Ausland, solange Soldaten nicht in bewaffnete Unternehmungen involviert werden.
Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Koalition, der die Vorhaben bis 2006 festlegte, war ein neues Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz angekündigt worden, das den zustimmungspflichtigen Bereich (Steuerrecht, Beamtenrecht etc.) tangiert hätte.
Dies führte etwa zur Aufteilung des Gesetzes über Lebenspartnerschaften in einen nicht zustimmungspflichtigen und einen im Bundesrat scheiternden zustimmungspflichtigen Teil.
Zudem nahmen erhebliche Zweifel an der gesamten Rentabilität des fürstbischöflichen Projektes das zustimmungspflichtige Domkapitel gegen die Pläne und damit gegen die Finanzverantwortlichkeit und Sachpromotorenschaft des Landesherrn ein.
Die Durchführung der wissenschaftlichen Meeresforschung in der ausschließlichen Wirtschaftszone oder auf dem Festlandsockel eines Küstenstaates ist für ausländische Forschungsschiffe nach dem UN-Seerechtsübereinkommen zustimmungspflichtig und mit Auflagen verbunden.