Wenn vom Inhaber oder einem Angestellten eines solchen Betriebs die Ausbildereignungsprüfung abgelegt wurde, kann in den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Handwerken auch ohne Meisterbrief ausgebildet werden.
Jeder zulassungspflichtige Handwerksbetrieb, die zulassungsfreien sowie handwerksähnliche Handwerke sind Pflichtmitglied in der regional zuständigen Handwerkskammer (vergleichbar der Industrie- und Handelskammer oder Rechtsanwaltskammer).
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebs, eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie ihre Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden.
Diese können teilweise sogar zulassungsfrei sein und vermitteln einen Einblick in ausgewählte Teilgebiete der Psychologie, berechtigen aber nicht zu einem weiterführenden Master-Studium.
Da die berufsmäßige Vertretung vor dem Handelsgericht jedoch zulassungsfrei war, verlegte er sich vorwiegend auf dieses Rechtsgebiet und ließ Schriftsätze in anderen Rechtsangelegenheiten von einem zugelassenen christlichen Kollegen unterzeichnen.