Darin geht es um die Balancierungsversuche zwischen den widerstreitenden Interessen von politischem Auftraggeber und Geldgeber, wissenschaftlichen Ansprüchen und den Interessen der Untersuchten.
Dabei sind oft Präzision einerseits und Übersichtlichkeit („Lesbarkeit“) andererseits widerstreitende Anforderungen an eine Transkription, zwischen denen ein Kompromiss gefunden werden muss.
Dieser an sich logische Schluss bedürfte nicht einer Legitimierung als Völkerrechtssatz, wenn es nicht erhebliche widerstreitende Interessenlagen gäbe, die eine Relativierung dieses Satzes erforderlich machten.
Die heterogene Zusammensetzung des Rebellenbündnisses hatte schon zu Beginn den Preis immer wieder aufflammender widerstreitender Interessenlagen zwischen den beiden beteiligten Staaten.
Sie sei von einer zutreffenden Tatsachengrundlage ausgegangen und habe alle in Betracht kommenden widerstreitenden öffentlichen und privaten Belange umfassend gewürdigt und gegeneinander abgewogen.