Im Gegensatz zu anderen Vorentscheiden, muss der Bewerber vorweisen können, dass er mindestens ein Album veröffentlicht oder einen nationalen Radiohit gehabt hat, um teilnehmen zu können.
Der Unterschied zu früheren Vorentscheiden bestand darin, dass die Lieder nicht mehr live, sondern in Form vorher aufgezeichneter Videoclips vorgestellt wurden.