Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.
Beiden Störungsbildern gemeinsam ist ein rechthaberisches, unbelehrbares, fanatisches Verhalten bei Menschen, die eine sensible, leicht kränkbare Disposition aufweisen.
Mit seinem Auftreten und seiner ganzen Haltung entspricht er dem negativen Bild eines untüchtigen, selbstzufriedenen und unbelehrbaren Hedonisten, das der Autor dem Leser vor Augen stellen will.
Er galt zur Zeit des Nationalsozialismus als „politisch unbelehrbar“, weil er sich für rassisch und politisch Verfolgte einsetzte und wurde 1944 zur Wehrmacht eingezogen.
Der unbewusste Schluss ist ein prä-rationaler Mechanismus der visuellen Eindruckbildung, der unbeirrbar und unbelehrbar seinen eigenen Gesetzen folgt und auf diese Weise eine herrische Macht über den menschlichen Verstand ausübt.