Oft wird dabei Demokratie kurzerhand mit Rechtsstaatlichkeit gleichgesetzt, obwohl sie staatstheoretisch nicht notwendig (und oft auch tatsächlich nicht) mit dieser verbunden ist.
In seinen Vorlesungen vollzog sich eine Entwicklung von anfänglich naturwissenschaftlichen Schwerpunkten hin zu technischen und staatstheoretischen Aspekten.
Trotz seiner sehr kurzen und an nur eine Person gebundenen Existenz nimmt das Alexanderreich in der staatstheoretischen Entwicklung einen bedeutsamen Stellenwert ein.
Seine theologischen und staatstheoretischen Anschauungen wechselten im Lauf seines Lebens, wobei er zu radikalen Positionen und dialektischen Gegensätzen neigte.
Und es ist deshalb nicht verwunderlich, dass weite Teile der staatstheoretischen Grundfiguren in Calvinismus und Puritanismus – samt dem hierbei benutzten begrifflichen Apparat – aus der Föderaltheologie herausgewachsen sind.
Deshalb waren sowohl Gegner wie Befürworter der Monarchie als Herrschaftsform an der Entwicklung des Monarchismus als staatstheoretischer Konzeption beteiligt.
Monarchismus ist die staatstheoretische Position zugunsten der Monarchie, das heißt beispielsweise des vererbbaren oder gewählten König- oder Kaisertums, wobei die Bezeichnungen für Monarchen abhängig von Sprache und Tradition variieren.