Der Wechsel zwischen unterschiedlichen Baukörpern, Fassadengliederungen (geschlossen, offen, verglast) sowie den Freiflächen führt zu einer Auflockerung und begründet die städtebauliche und architektonische Qualität der Siedlung.
Auch neue städtebauliche Modellprojekte mit innovativer Bau- und Wohnform in privatorganisierter, generationenübergreifender Struktur sollen dort verwirklicht werden.
Die städtebauliche Denkmalpflege nimmt denkmalpflegerische Interessen als Träger öffentlicher Belange in Fachverfahren Dritter wahr und berät Kommunen beim Erstellen von Stadtentwicklungskonzepten sowie Denkmalpflegeplänen, Denkmalbereichssatzungen, Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen.