Der Bereich Entschädigung umfasst unter anderem Ladungsbeeinträchtigungen und Beschädigungen, wenn diese im Konnossement anerkannt wurden, Ladungsverluste in einer Havariegrosse durch ein seeuntüchtiges Schiff, Geldstrafen aus Zollvergehen oder Verletzung von Einwanderungsbestimmungen.
Die drei Schiffe erwiesen sich wegen ihres offenen Bugs, in dem sich ein Kasematt-Geschütz befand, als vergleichsweise seeuntüchtig und mussten deshalb 1867 umgebaut werden.
Bei der gefährlichen Passage über das Meer mit seeuntüchtigen und völlig überfüllten Booten kommt es häufig zu Unglücken, die viele Todesopfer fordern.