Letztendlich kamen sowohl der Verleger als auch der Künstler mit einer Geldstrafe davon, nachdem ihnen zunächst eine sechswöchige Gefängnisstrafe angedroht worden war.
Zulassungsbedingungen zum Studium sind die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife sowie bei manchen Studiengängen ein sechswöchiges, umweltbezogenes Vorpraktikum in einem Betrieb oder einer Behörde.