Er ist kein internationales Gericht im engeren Sinne und ist keine unmittelbar handlungsfähige schiedsgerichtliche Spruchinstanz, sondern lediglich eine Einrichtung, welche die Anrufung der Schiedssprechung in internationalen Streitfällen erleichtert.
Auf der Vorkonferenz erläuterte er seine Idee einer internationalen Organisation, die den Frieden durch schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und ein System der kollektiven Sicherheit dauerhaft sichern sollte.
Darüber hinaus sind die Möglichkeit weitreichender Vorbehalte durch die Vertragsparteien, die strikte Trennung zwischen gerichtlichem und schiedsgerichtlichem Verfahren sowie die allumfassende Anwendbarkeit von Schiedsverfahren kritisiert worden.
Es kam zu langwierigen Streitigkeiten mit vielen Zeugeneinvernahmen und schiedsgerichtlichen Urteilen, wobei jede Partei ihre Position aufzuwerten trachtete.
Er stieg alsbald zum anerkannten Tarifexperten seiner Gewerkschaft auf und nahm in den Gremien, die schiedsgerichtlich Arbeitskonflikte regelten, zentrale Funktionen wahr.
Er wandte sich gegen die bisherige schiedsgerichtliche Praxis und baute für einen weitgehend rechtsfreien Raum erste Rechtsprinzipien u. a. zum Schutz der Aktionäre auf.
Sein Ziel, den Frieden durch schiedsgerichtliche Beilegung internationaler Konflikte, internationale Abrüstung und ein System der kollektiven Sicherheit dauerhaft zu sichern, konnte er nicht erfüllen.