Der Verfassungsgerichtshof war schon seit dem Inkrafttreten der saarländischen Verfassung im Jahr 1947 vorgesehen, jedoch hatte er zu damaliger Zeit sehr beschränkte Zuständigkeiten.
Dieser Diskrepanz wurde damit begegnet, dass saarländische Praktiker seit 1950 mit Lehraufträgen ausgestattet sowie planmäßige deutsche Professoren und Gastprofessoren eingesetzt wurden.