Das risikogewichtete Kreditrisiko wird nicht mit dem Nennbetrag des Kreditportfolios, sondern nach Forderungsklasse und dem ratinggewichteten Nennbetrag berücksichtigt.
Die Bestimmung der risikogewichteten Aktiva (und deren Unterlegung mit Eigenmitteln) erfolgt gemäß den Mindesteigenkapitalanforderungen für Kreditrisiken.
Wohnimmobilien, die diesen Anforderungen genügen und vom Eigentümer selbst genutzt oder vermietet sind, erhalten bei der Risikoposition im Standardansatz ein Risikogewicht von 35 % des risikogewichteten Kredites (Art. 125 Nr.