Das Kind wird im Rahmen der Familienversicherung in der Regel beitragsfrei mitversichert, zumindest sofern die Mutter bzw. die verheirateten Eltern pflichtversichert sind.
Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersversorgung (sogenannte Entgeltumwandlung), i. V. m. BetrAVG.
Alle diese Formen sind heute pflichtversichert, jedoch sind die Sozialleistungen nicht so umfangreich wie bei Arbeitnehmern (können aber durch Zusatzangebote ergänzt werden).
Die Dienstgeber haben jede von ihnen beschäftigte, pflichtversicherte Person (Vollversicherte und Teilversicherte) vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden und binnen sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung abzumelden.
Der Gesetzgeber hat darüber hinaus diejenigen Ehrenamtlichen gesetzlich pflichtversichert, die für bestimmte öffentlich-rechtliche Institutionen oder im Interesse der Allgemeinheit tätig werden.