Auch wenn nichtberechtigte Kommissionäre, Frachtführer, Spediteure oder Lagerhalter auftreten, auf die die meisten Vorschriften über Handelsgeschäfte anwendbar sind, begründet der Rechtsschein die Anwendung dieser Vorschriften auch auf den Nichtgewerbetreibenden.
Sollte ein solches Schriftstück an nichtberechtigte Empfänger geraten und dies bekannt werden, so kann anhand der Ausfertigungsnummer festgestellt werden, von welchem Adressaten das Schriftstück ursprünglich stammt.
Daher stehe dem früheren Eigentümer lediglich ein Schadensersatzanspruch gegen den nichtberechtigten Veräußerer zu, der sich auf Naturalrestitution in Form von Rückübereignung richtet.
Wenn der materiell Berechtigte wegen der Aktivitäten des nichtberechtigten Anmelders einen Schaden erlitten hat, kann ersterem ein Schadenersatzanspruch gegen letzteren zustehen.
Dann erwirbt allerdings der zweite Inhaber wirksam vom nichtberechtigten ersten Inhaber, wenn der zweite Nehmer das Bestehen eines Begebungsvertrages gutgläubig annimmt.
Der (nichtberechtigte) Inhaber eines Sparbuchs kann für den Gläubiger des Sparguthabens also nur Willenserklärungen abgeben, die zur Empfangnahme der versprochenen Leistung notwendig sind.
Dies gilt auch dann, wenn ein Dritter während eines rechtshängigen Prozesses die streitbefangene Sache redlich von der nichtberechtigten Verfahrenspartei erwirbt.