Die Statik wurde, wie gesetzlich vorgeschrieben, im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde von einem Prüfingenieur für Bautechnik geprüft und musste nachgebessert werden.
Der potentielle Erwerber kann sein Angebot jedoch jederzeit nachbessern oder zurückziehen, hat dann aber die Kosten für die eingeleitete Versteigerung zu tragen.